Menschenrechte frisch aufpoliert
Am 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Aus diesem Anlass haben Aktive des Bündnisses für Toleranz und Menschenrechte im Landkreis Cham am Chamer Platz der Menschenrechte die 30 Platten mit den jeweiligen Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte symbolisch frisch poliert.
Edi Hochmuth, Sprecher der Chamer Friedensinitiative, erinnerte daran, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen nach Akten der Barbarei im 2. Weltkrieg am 10. Dezember 1948 die Menschenrechtserklärung als Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt verabschiedete.
Marian Janka, einer der Sprecher des Bündnisses, erklärte: „Für das Bündnis für Toleranz und Menschenrechte im Landkreis Cham ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wichtiger Ausgangspunkt und Leitlinie der Arbeit. Das fängt bereits bei Art 1 an, in dem es heiße: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie (…) sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“. Ebenso zentral sei das Diskriminierungsverbot in Artikel 2.
„Wir freuen uns, dass die Stadt Cham nach einem Projekt am Fraunhofer-Gymnasium vor zehn Jahren die Artikel der Erklärung an einem so zentralen Platz in der Stadt vorstellt und sie so allen Chamerinnen und Chamern jederzeit zugänglich präsent sind.“ so Claudia Zimmermann, eine Sprecherin des Bündnisses sagte. Menschenrechte würden am besten durch aktives Handeln und auch Zivilcourage sichtbar gemacht.
„Genauso wie die Menschenrechte für uns als Bündnis eine Grundlage für unser Handeln sind, muss dies auch jederzeit in den Parlamenten gelten. Das von regierenden Parteien jedoch dagegen verstoßen wird, zeigen die jüngsten Gerichtsentscheidungen. Tatsächlich hat das Bayerische Verfassungsgericht erst vor einigen Tagen festgestellt, dass das Bayerische Integrationsgesetz in Teilen gegen die Gedanken-, Gewissens-, Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt , in dem es Menschen bei Regelverstößen zur Teilnahme an Benimmkursen verpflichtet und in die Rundfunkfreiheit eingreift“, betonte Claudia Zimmermann.
Janka verwies auch darauf, dass die seit dem 8. Dezember 1946 geltende Bayerische Verfassung fast durchgängig allen „Bewohnern Bayerns“ Grundrechte und -pflichten garantiert – dies bereits zwei Jahre vor der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.
Das Bündnis weist bei dieser Gelegenheit auf den von der örtlichen Amnesty-International-Gruppe gezeigten Film zum Tag der Menschenrechte gezeigten Film im Chamer Kino am 10. Dezember um 19 Uhr hin.